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Straßen- und Bahnübergangsbeleuchtung
Lichtanlagen an Bahnübergängen sind unverzichtbare Sicherheitseinrichtungen, die Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer vor einem bevorstehenden Bahnübergang warnen. Sie spielen eine entscheidende Rolle bei der Unfallverhütung, indem sie deutlich und sichtbar auf die mögliche Anwesenheit von Zügen hinweisen. Im Folgenden finden Sie eine Kurzbeschreibung dieser wichtigen Sicherheitsmerkmale:
1. Sichtbarkeit und Warnung: Die Ampeln an Bahn- und Autobahnübergängen sind üblicherweise beidseitig der Gleise angebracht und so konstruiert, dass sie gut sichtbar sind. Sie bestehen aus roten Glühlampen, die in Reflektoren hinter roten Linsen montiert sind und abwechselnd mit einer Frequenz von 35 bis 55 Blitzen pro Minute pro Lampe blinken.
2. Ausrichtung und Richtung: Die korrekte Ausrichtung dieser Leuchten ist entscheidend. Sie müssen präzise ausgerichtet sein, um einen schmalen, intensiven Lichtstrahl auf herannahende Fahrzeuge zu richten. Die Ausrichtungsmuster unterscheiden sich für zweispurige, zweispurige Autobahnen und mehrspurige Straßen.
3. Einhaltung gesetzlicher Vorschriften: Diese Leuchten sind gemäß dem Manual on Uniform Traffic Control Devices (MUTCD) installiert, das Richtlinien für ihre Platzierung, ihren Betrieb und ihre Wartung vorgibt. Das MUTCD schreibt vor, dass das Blinklichtsignal aus zwei horizontal angeordneten, abwechselnd blinkenden roten Lichtern bestehen muss, um die Annäherung oder Anwesenheit eines Zuges anzuzeigen.
4. Langlebigkeit und Zuverlässigkeit: Die Lampen sind so konstruiert, dass sie bei Ausfall der öffentlichen Stromversorgung mit einer Notstrombatterie betrieben werden können und somit einen unterbrechungsfreien Betrieb gewährleisten. Üblicherweise werden 18 oder 25 Watt Leistung verwendet, wobei einige Eisenbahngesellschaften Quarz-Iodid-Lampen mit 16 oder 36 Watt einsetzen.
5. Technologische Fortschritte: Während herkömmliche Glühlampen lange Zeit das primäre Warnsystem darstellten, zeichnet sich ein Trend hin zu effizienteren Technologien wie Xenon-Blitzlampen ab. Diese bieten eine deutlich höhere Warnwirkung bei nur geringfügigen Abweichungen von den geltenden Normen und herkömmlichen Geräten.
6. Farbe und Wahrnehmung: Die Farbe Rot wird für diese Leuchten verwendet, da sie in der Verkehrstechnik allgemein üblich ist und seit Langem zur Sicherung von Bahnübergängen eingesetzt wird. Die Farbe des emittierten Lichts hängt sowohl von der Lichtquelle als auch von der Linse ab. Xenonlampen weisen eine höhere Farbtemperatur auf, was die Wahl der verwendeten roten Leuchtscheibe beeinflusst.
7. Zusätzliche Anzeichen: Ein Andreaskreuz wird stets zusammen mit dem Blinklichtsignal verwendet und ist üblicherweise am selben Mast über den Lichtanlagen angebracht. Weitere ergänzende Schilder können das Schild „Halten auf Gleisen verboten“ und das Schild „Gleisanzahl“ sein.
8. Beleuchtung: An der Kreuzung muss auf jeder Seite des Gleises mindestens eine Leuchte angebracht sein, die eine Beleuchtungsstärke von mindestens 10,76 Lux (1 Footcandle (fc)) in einem Abstand von 1,5 Metern (5 Fuß) von der Gleismittellinie gewährleistet. Die Beleuchtung muss eine Entfernung abdecken, die der normalen Höhe der Schienenausrüstung entspricht (mindestens 4,5 Meter (15 Fuß) über der Schienenoberkante).
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Beleuchtung von Straßen- und Bahnübergängen ein wichtiger Bestandteil der Verkehrssicherheitsinfrastruktur ist. Sie vereint hohe Sichtbarkeit, Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und technologische Fortschritte, um die Sicherheit von Autofahrern und Fußgängern an Bahnübergängen zu gewährleisten.
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